Der Studentische Konvent der
Universität Augsburg hat sich in seiner Sitzung vom 15. Mai 2013 für
die Einführung einer zuvor vom Fakultätsrat der
Katholisch-Theologischen Fakultät (KThF) verabschiedeten
Friedensklausel in die Präambel der Grundordnung der Universität
Augsburg ausgesprochen.
Im Zuge der Diskussion um die
Einführung einer Zivilklausel und einer Transparenzklausel an der
Universität Augsburg hat sich der Fakultätsrat der
Katholisch-Theologischen Fakultät in seiner Sitzung vom 24. April
2013 für eine abgeschwächte Form einer Zivilklausel, eine
sogenannte Friedensklausel, ausgesprochen. Der Dekan der KThF brachte
daraufhin einen Antrag in die Grundordnungsänderungskommissi on der
Universität ein, welcher eine Erweiterung der Präambel um folgenden
Wortlaut fordert:
„Präambel Absatz 2:
Die Universität Augsburg bekennt sich
zur Einheit von Forschung und Lehre, zur Bildungs-, Ausbildungs- und
Weiterbildungsaufgabe, wobei Lehre, Forschung und Studium
ausschließlich friedlichen Zwecken dienen sollen.“
Der studentische Konvent schloss
sich dieser Forderung nach einer Friedensklausel in seiner Sitzung
vom 15. Mai 2013 an.
Die Initiative Friedliche Uni Augsburg
(IFUA) begrüßt diesen ersten Schritt in Richtung einer
Zivilklausel. Die von KThF und Studentischem Konvent verabschiedete
Friedensklausel würde alle Universitätsangehörige auf ihre
ethische Verpflichtung hinweisen und zu kritischer Reflexion der
eigenen Arbeit anregen.
Allerdings sieht die IFUA ihre
Forderung nach einer Zivilklausel mit diesem Schritt noch nicht
erfüllt. Die Verankerung einer Friedensklausel in der Präambel der
Grundordnung hätte keinerlei rechtliche oder organisatorische
Konsequenzen. Denn entgegen einer Verankerung in der Grundordnung hat
ein Satz in der Präambel weniger eine rechtliche als eine moralische
Bindung.
Die geforderte Friedensklausel
entspricht der Friedensfinalität des Grundgesetzes und sollte von
daher auf selbstverständliche Weise sowieso bereits Realität an
allen deutschen Universitäten sein. Die Formulierung schließt
allerdings militärische Forschung und Lehre nicht explizit aus.
Daher fordert die IFUA auch weiterhin die Einführung einer
„Zivilklausel“, die Studium, Forschung und Lehre an friedlichen
und zivilen Zwecken ausrichtet.
Die Einführung einer Friedensklausel
wäre aus oben genannten Gründen noch keine Garantie für friedliche
Forschung und Lehre, würde jedoch die grundsätzliche Bereitschaft
der Universität zu einer solchen signalisieren. Es liegt nun also an
der Universitätsleitung diesen ersten Schritt zu gehen und sich zu
einer friedlichen Ausrichtung der Universität Augsburg zu bekennen.
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