Auf der Konferenz "Angewandte Forschung für Verteidigung und Sicherheit" meldeten sich kritische Stimmen zu Wort die über die zunehmende Ausgrenzung von wehrtechnischer Forschung an Hochschulen klagten. Explizite Erwähnung fand dabei die erstarkende Zivilklauselbewegung an verschiedenen Hochschulen. Gerhard Elsbacher (MDBA Deutschland) dazu: "Wenn dieser Trend sich fortsetzt, wird die nationale Industrie sich in Zukunft vermutlich stärker auf den internationalen Forschungsmarkt abstützen müssen, mit nicht unerheblichen Konsequenzen für Technologiexport und Wettbewerbsfähigkeit."
Aha, die wenn-ihr-nicht-wollt-machen-wir-outsourcing-Drohung... na Danke für den gehaltvollen Beitrag Herr Elsbacher. Kommen wir zu den Fakten: In der wehrtechnischer Forschung sind Geheimhaltungsklauseln Gang und Gäbe, d.h. vor Ablauf der Frist sind die Ergebnisse dem wissenschaftlichen Diskurs und dem Zugang der übrigen Wissenschaftler verwehrt, d.h. prinzipiell nutzlos im Sinne des universitären Anspruchs an freiem Zugang zu Forschungsergebnissen. Doch nein, stimmt nicht ganz, das geldgebende Unternehmen zumindest profitiert von einem Wettbewerbsvorteil beim Verkauf neuer Waffengattungen.
Lasst Euch nicht zu willfährigen Helfern der Rüstungsindustrie machen! Fallt nicht auf plumpen Erpressungsversuche herein, sondern fordert die staatliche Anhebung der finanziellen Grundausstattung ein, damit nicht ethische Prinzipien ökonomische Interessen untergeordnet werden!
In Auszügen aus: http://heise.de/-2107035
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