Zivilklausel
an der Uni Frankfurt und erfolgreiche Urabstimmung in Kassel
Der Senat
der Goethe-Universität Frankfurt am Main hat am Mittwoch den 30.01.2013 nun als
zwölfte Hochschule in Deutschland einstimmig die Aufnahme einer Zivilklausel in
die Grundordnung beschlossen. In der neuen Präambel heißt es: „Lehre, Forschung
und Studium an der Goethe-Universität dienen zivilen und friedlichen Zwecken.“
Auch an der
Universität Kassel ist ein großer Erfolg zu verzeichnen: Im Zuge der im Januar
durchgeführten Urabstimmung sprachen sich 72,39% der Studierenden dafür aus,
den folgenden Abschnitt in die Grundordnung der Kasseler Universität
aufzunehmen:
„Forschung, Lehre und Studium an der
Universität Kassel dienen ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken. Unter
Berücksichtigung der Frage, ob zivile Zwecke verfolgt werden, sind alle
Drittmittel in Bezug auf Drittmittelgeber, Zeitraum, Projektverantwortliche,
Finanzvolumen, Zielsetzung und Fragestellung vor Beginn des Projekts öffentlich
bekannt zu geben.
Die IFUA gratuliert den
Universitäten Frankfurt und Kassel. Nähere Informationen unter:
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