Zivilklausel an der Uni Frankfurt und erfolgreiche Urabstimmung in Kassel



Zivilklausel an der Uni Frankfurt und erfolgreiche Urabstimmung in Kassel

Der Senat der Goethe-Universität Frankfurt am Main hat am Mittwoch den 30.01.2013 nun als zwölfte Hochschule in Deutschland einstimmig die Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung beschlossen. In der neuen Präambel heißt es: „Lehre, Forschung und Studium an der Goethe-Universität dienen zivilen und friedlichen Zwecken.“
Auch an der Universität Kassel ist ein großer Erfolg zu verzeichnen: Im Zuge der im Januar durchgeführten Urabstimmung sprachen sich 72,39% der Studierenden dafür aus, den folgenden Abschnitt in die Grundordnung der Kasseler Universität aufzunehmen:
„Forschung, Lehre und Studium an der Universität Kassel dienen ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken. Unter Berücksichtigung der Frage, ob zivile Zwecke verfolgt werden, sind alle Drittmittel in Bezug auf Drittmittelgeber, Zeitraum, Projektverantwortliche, Finanzvolumen, Zielsetzung und Fragestellung vor Beginn des Projekts öffentlich bekannt zu geben.
Die IFUA gratuliert den Universitäten Frankfurt und Kassel. Nähere Informationen unter:

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