Eine Zivilklausel an der Uni Augsburg?

Was ist eine Zivilklausel?
Eine Zivilklausel ist eine Selbstverpflichtung einer Universität oder vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtung, nur für friedliche und zivile, das heißt nicht-militärische Zwecke zu forschen und zu lehren.
Die erste Zivilklausel wurde 1986 in der Satzung (quasi das „Grundgesetz“ einer Hochschule) der Universität Bremen verankert, inzwischen existieren jedoch an mehreren Universitäten solche Selbstverpflichtungen, zum Beispiel an der Universität Tübingen, Berlin (TU), Dortmund, Konstanz oder Oldenburg. 2010 stimmten 64% der Studierenden für die Einführung einer Zivilklausel an der Universität Köln. In Niedersachsen existierte von 1993 bis 2002 sogar eine Zivilklausel im Landeshochschulgesetz.
Warum interessiert uns das an der Universität Augsburg?
Besondere Brisanz erfährt das Thema einer Zivilklausel an der Universität Augsburg durch den sogenannten „Innovationspark“, welcher in unmittelbarer Campusnähe gebaut werden soll. Das Konzept sieht vor „die gesamte Wertschöpfungskette“ ab zu decken – von der Forschung bis zur Produktion. Dabei ist auch eine enge Kooperation zwischen Uni und Unternehmen bzw. Einrichtungen des Innoparks vorgesehen.
Zu solchen Unternehmen gehören jedoch auch dezidierte Rüstungsfirmen: Cassidian, die Rüstungssparte von EADS, Premium Aerotec, welches das Nachfolgeunternehmen der ehemaligen Messerschmittwerke und für den Bau von Teilen für den Eurofighter verantwortlich ist oder die Frauenhofergeslleschaft, deren Institute das Grundetat durch das Verteidigungsministerium finanziert werden.
Es wird Zeit, dass sich hier Widerstand regt!
Wissenschaft muss sich kritisch mit ihren Inhalten auseinandersetzen und darf nicht zum Zulieferer für Unternehmen werden, die vom Krieg profitieren!
Universitäten als zivilgesellschaftliche Institutionen tragen die Verantwortung, zum Wohle der Menschheit beizutragen und der Friedensfinalität des Grundgesetzes gerecht zu werden.

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