Antrag
zur Zivilklausel:
Die
studentische Vollversammlung möge sich für die Verankerung eines
zusätzlichen Paragraphen in die Grundordnung der Universität
Augsburg in folgendem Wortlaut aussprechen:
„Zivil-
und Transparenzklausel
(1)
Die Universität Augsburg ist eine Universität, an der Lehre,
Forschung und Studium ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken
dienen.
(2)
Unter besonderer Berücksichtigung der Frage, ob zivile Zwecke
verfolgt werden, sind alle Drittmittel in Bezug auf Drittmittelgeber,
Zeitraum, Projektverantwortliche, Finanzvolumen nach
Drittmittelgeber, Zielsetzung und Fragestellung vor Beginn des
Projekts öffentlich bekannt zu geben. Als Drittmittel sind dabei
solche anzusehen, wie sie im Abschnitt 1.2 der bayerischen
Verwaltungsvorschriften zur Annahme und Verwendung von Mitteln
Dritter an Hochschulen benannt sind."
Begründung:
Im
Kontext des Innovations-Parks werden einige Rüstungsfirmen genannt,
die sich dort ansiedeln sollen. Dadurch entstanden in Teilen der
Studierendenschaft die Befürchtung, dass in Zukunft an der Uni
Augsburg Rüstungsforschung betrieben werden könnte, besonders, da
bereits zwischen 2003 und 2004 Zuwendungen des
Bundesverteidigungsministeriums an die Universität flossen, deren
Verwendungszweck bis heute nicht aufgeklärt werden konnte.
Mit
diesem Antrag geht es uns einerseits darum Rüstungsforschung
unmöglich zu machen, andererseits aber auch um eine Stärkung des
inneruniversitären Diskurses und der Demokratie, sowie der
Öffentlichkeit. Darum also, über Folgen, nicht-intendierte
Nebenfolgen und die ethische Verantwortung von Wissenschaft
diskutieren zu können. Zusätzlich bedeutet eine Zivilklausel auch
eine Stärkung der Wissenschaftsfreiheit, da dauerhafte
Veröffentlichungseinschränkungen, wie z.B. bei militärischer
Forschung an Unis, aufgehoben werden. Daher soll sowohl eine
Zivilklausel, als auch ein besonderer Passus für Transparenz in die
Grundordnung der Uni eingefügt werden.
Eine
Zivilklausel muss in die Grundordnung aufgenommen werden, da sie
sonst nicht wirken kann und beispielsweise kein arbeitsrechtlicher
Schutz für Mitarbeiter, die die Mitarbeit an Rüstungsprojekten
verweigern, bestünde, keinerlei verbindlichen Charakter bei
Drittmitteln hätte und auch sonst ein nicht ganz ernst gemeintes
Bekenntnis wäre.
Lehre,
Forschung und Studium sollen von der Zivilklausel betroffen sein, da
dies die kompletten Arbeitsfelder der Universität darstellen und die
Rolle der Universität als Ganzes zum Thema gemacht werden muss.
Wissenschaft
und Universität soll ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken
dienen. Friedlich muss hier als Ziel gesehen werden und zivil – der
Gegenbegriff zu militärisch – als der Zweck. Die Universität als
zivile Institution vertritt ähnliche Werte wie die
Zivilgesellschaft: Pluralität, Öffentlichkeit, Dialog,
gegenseitigen Respekt, Disqualifikation durch Argumente, die im
starken Gegensatz zum hierarchischen Befehlsprinzip der Bundeswehr
und der auf Gewalt und Zwang beruhenden Logik militärischer Mittel
stehen.
Wir
wollen eine generelle Veröffentlichung von Drittmittelprojekten, die
von allen Universitätsangehörigen einsehbar sind. Im Moment ist die
Projektangabe freiwillig und gerade bei nicht zivilen
Forschungsprojekten bleiben diese geheim.
Wegen
der staatlichen Unterfinanzierung der Hochschulen entsteht eine
Abhängigkeit der Universität von Drittmitteln, die sich auch in der
Abhängigkeit der einzelnen Forscher von Unternehmen oder
Institutionen, sowie Einrichtungen des Bundes widerspiegelt.
Mittlerweile ist eine hohe Drittmitteleinwerbequote ein
Erfolgsindikator der Hochschulen. Es ist daher umso wichtiger dieser
Entwicklung entgegen zu stehen und Voraussetzungen für öffentliche
Auseinandersetzungen zu schaffen.
Der
Passus zur Transparenz ist an die übliche Vorgehensweise bei
Drittmittelanträgen bzw. Auftragsforschung angelehnt, mit der
Ergänzung, um eine ausführliche Schilderung der Zielsetzung und
eine Auflistung der Geldgeber nach Volumen, um so beurteilen zu
können, ob es sich vorwiegend um Rüstungsforschung handelt.
Öffentlich
bekannt zu geben meint z.B. Infos auf die Homepage zu stellen oder an
schwarzen Brettern auszuhängen. Das heißt es soll nicht
ausschließlich nur in uniinternen Gremien diskutiert werden. Denn
alle Universitätsangehörigen sollen darauf zugreifen können, um
den Diskurs über einzelne Projekte zu ermöglichen.
Das
heißt, einerseits braucht
es Transparenz damit die Universitätsangehörigen eine Zivilklausel
auch anwenden können. Andererseits braucht es die Zivilklausel, da
die Transparenz für sich allein keine Konsequenzen hätte, sondern
auch eine Rückbindung an Werte braucht.
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