Vollversammlung: Antrag mit Begründung

Auf der studentischen Vollversammlung vom 26.Juni 2012 sprachen sich 77 % der Anwesenden (die Vollversammlung war nicht beschlussfähig)  für folgenden Antrag aus:

Antrag zur Zivilklausel:
Die studentische Vollversammlung möge sich für die Verankerung eines zusätzlichen Paragraphen in die Grundordnung der Universität Augsburg in folgendem Wortlaut aussprechen:

Zivil- und Transparenzklausel
(1) Die Universität Augsburg ist eine Universität, an der Lehre, Forschung und Studium ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dienen.
(2) Unter besonderer Berücksichtigung der Frage, ob zivile Zwecke verfolgt werden, sind alle Drittmittel in Bezug auf Drittmittelgeber, Zeitraum, Projektverantwortliche, Finanzvolumen nach Drittmittelgeber, Zielsetzung und Fragestellung vor Beginn des Projekts öffentlich bekannt zu geben. Als Drittmittel sind dabei solche anzusehen, wie sie im Abschnitt 1.2 der bayerischen Verwaltungsvorschriften zur Annahme und Verwendung von Mitteln Dritter an Hochschulen benannt sind."

Begründung:
Im Kontext des Innovations-Parks werden einige Rüstungsfirmen genannt, die sich dort ansiedeln sollen. Dadurch entstanden in Teilen der Studierendenschaft die Befürchtung, dass in Zukunft an der Uni Augsburg Rüstungsforschung betrieben werden könnte, besonders, da bereits zwischen 2003 und 2004 Zuwendungen des Bundesverteidigungsministeriums an die Universität flossen, deren Verwendungszweck bis heute nicht aufgeklärt werden konnte.

Mit diesem Antrag geht es uns einerseits darum Rüstungsforschung unmöglich zu machen, andererseits aber auch um eine Stärkung des inneruniversitären Diskurses und der Demokratie, sowie der Öffentlichkeit. Darum also, über Folgen, nicht-intendierte Nebenfolgen und die ethische Verantwortung von Wissenschaft diskutieren zu können. Zusätzlich bedeutet eine Zivilklausel auch eine Stärkung der Wissenschaftsfreiheit, da dauerhafte Veröffentlichungseinschränkungen, wie z.B. bei militärischer Forschung an Unis, aufgehoben werden. Daher soll sowohl eine Zivilklausel, als auch ein besonderer Passus für Transparenz in die Grundordnung der Uni eingefügt werden.

Eine Zivilklausel muss in die Grundordnung aufgenommen werden, da sie sonst nicht wirken kann und beispielsweise kein arbeitsrechtlicher Schutz für Mitarbeiter, die die Mitarbeit an Rüstungsprojekten verweigern, bestünde, keinerlei verbindlichen Charakter bei Drittmitteln hätte und auch sonst ein nicht ganz ernst gemeintes Bekenntnis wäre.

Lehre, Forschung und Studium sollen von der Zivilklausel betroffen sein, da dies die kompletten Arbeitsfelder der Universität darstellen und die Rolle der Universität als Ganzes zum Thema gemacht werden muss.

Wissenschaft und Universität soll ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dienen. Friedlich muss hier als Ziel gesehen werden und zivil – der Gegenbegriff zu militärisch – als der Zweck. Die Universität als zivile Institution vertritt ähnliche Werte wie die Zivilgesellschaft: Pluralität, Öffentlichkeit, Dialog, gegenseitigen Respekt, Disqualifikation durch Argumente, die im starken Gegensatz zum hierarchischen Befehlsprinzip der Bundeswehr und der auf Gewalt und Zwang beruhenden Logik militärischer Mittel stehen.

Wir wollen eine generelle Veröffentlichung von Drittmittelprojekten, die von allen Universitätsangehörigen einsehbar sind. Im Moment ist die Projektangabe freiwillig und gerade bei nicht zivilen Forschungsprojekten bleiben diese geheim.

Wegen der staatlichen Unterfinanzierung der Hochschulen entsteht eine Abhängigkeit der Universität von Drittmitteln, die sich auch in der Abhängigkeit der einzelnen Forscher von Unternehmen oder Institutionen, sowie Einrichtungen des Bundes widerspiegelt. Mittlerweile ist eine hohe Drittmitteleinwerbequote ein Erfolgsindikator der Hochschulen. Es ist daher umso wichtiger dieser Entwicklung entgegen zu stehen und Voraussetzungen für öffentliche Auseinandersetzungen zu schaffen.

Der Passus zur Transparenz ist an die übliche Vorgehensweise bei Drittmittelanträgen bzw. Auftragsforschung angelehnt, mit der Ergänzung, um eine ausführliche Schilderung der Zielsetzung und eine Auflistung der Geldgeber nach Volumen, um so beurteilen zu können, ob es sich vorwiegend um Rüstungsforschung handelt.

Öffentlich bekannt zu geben meint z.B. Infos auf die Homepage zu stellen oder an schwarzen Brettern auszuhängen. Das heißt es soll nicht ausschließlich nur in uniinternen Gremien diskutiert werden. Denn alle Universitätsangehörigen sollen darauf zugreifen können, um den Diskurs über einzelne Projekte zu ermöglichen.

Das heißt, einerseits braucht es Transparenz damit die Universitätsangehörigen eine Zivilklausel auch anwenden können. Andererseits braucht es die Zivilklausel, da die Transparenz für sich allein keine Konsequenzen hätte, sondern auch eine Rückbindung an Werte braucht.

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