Kath.-Theologische Fakultät und Studentischer Konvent der Universität Augsburg fordern Einführung einer Friedensklausel

Der Studentische Konvent der Universität Augsburg hat sich in seiner Sitzung vom 15. Mai 2013 für die Einführung einer zuvor vom Fakultätsrat der Katholisch-Theologischen Fakultät (KThF) verabschiedeten Friedensklausel in die Präambel der Grundordnung der Universität Augsburg ausgesprochen.

Im Zuge der Diskussion um die Einführung einer Zivilklausel und einer Transparenzklausel an der Universität Augsburg hat sich der Fakultätsrat der Katholisch-Theologischen Fakultät in seiner Sitzung vom 24. April 2013 für eine abgeschwächte Form einer Zivilklausel, eine sogenannte Friedensklausel, ausgesprochen. Der Dekan der KThF brachte daraufhin einen Antrag in die Grundordnungsänderungskommission der Universität ein, welcher eine Erweiterung der Präambel um folgenden Wortlaut fordert:
„Präambel Absatz 2:
Die Universität Augsburg bekennt sich zur Einheit von Forschung und Lehre, zur Bildungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungsaufgabe, wobei Lehre, Forschung und Studium ausschließlich friedlichen Zwecken dienen sollen.“
Der studentische Konvent schloss sich dieser Forderung nach einer Friedensklausel in seiner Sitzung vom 15. Mai 2013 an.
Die Initiative Friedliche Uni Augsburg (IFUA) begrüßt diesen ersten Schritt in Richtung einer Zivilklausel. Die von KThF und Studentischem Konvent verabschiedete Friedensklausel würde alle Universitätsangehörige auf ihre ethische Verpflichtung hinweisen und zu kritischer Reflexion der eigenen Arbeit anregen.
Allerdings sieht die IFUA ihre Forderung nach einer Zivilklausel mit diesem Schritt noch nicht erfüllt. Die Verankerung einer Friedensklausel in der Präambel der Grundordnung hätte keinerlei rechtliche oder organisatorische Konsequenzen. Denn entgegen einer Verankerung in der Grundordnung hat ein Satz in der Präambel weniger eine rechtliche als eine moralische Bindung.
Die geforderte Friedensklausel entspricht der Friedensfinalität des Grundgesetzes und sollte von daher auf selbstverständliche Weise sowieso bereits Realität an allen deutschen Universitäten sein. Die Formulierung schließt allerdings militärische Forschung und Lehre nicht explizit aus. Daher fordert die IFUA auch weiterhin die Einführung einer „Zivilklausel“, die Studium, Forschung und Lehre an friedlichen und zivilen Zwecken ausrichtet.
Die Einführung einer Friedensklausel wäre aus oben genannten Gründen noch keine Garantie für friedliche Forschung und Lehre, würde jedoch die grundsätzliche Bereitschaft der Universität zu einer solchen signalisieren. Es liegt nun also an der Universitätsleitung diesen ersten Schritt zu gehen und sich zu einer friedlichen Ausrichtung der Universität Augsburg zu bekennen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen