Was ist eine Zivilklausel?

Die Zivilklausel (von zivil = bürgerlich, unmilitärisch, und Klausel = Einzelbestimmung in einem Vertragswerk, englisch Civil Clause) ist eine Selbstverpflichtung von wissenschaftlichen Einrichtungen wie Universitäten, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen und zu lehren.
Die erste Zivilklausel trat 1986 an der Universität Bremen in Kraft. Heute haben mehrere deutsche Hochschulen eine solche eingeführt. Zivilklauseln gibt es in wenigen anderen Ländern, außer Deutschland, vor allem in Japan.
Eine Zivilklausel grenzt sich ab von einer Friedensklausel. Eine Friedensklausel bezieht sich nur auf friedliche Forschung, das lässt weit mehr Interpretationsspielraum, so dass militärische Forschung zu friedlichen Zwecken nicht eindeutig abgelehnt wird. Dies betrifft zum Beispiel Forschung zu Panzerungen, Spionage, Fluggeräten, militärischer Logistik, Sicherheitsstudien, Sprengstoffe, etc., da diese alle auch zu friedlichen Zwecken genutzt werden können. Dennoch werden Friedensklauseln oftmals zu Zivilklauseln gezählt.

Geschichte der Zi­vil­klau­sel

Auf­grund der auf das Pots­da­mer Ab­kom­men zu­rückge­hen­den völ­ker­recht­li­chen Be­stim​mung, dass es der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ver­bo­ten ist, Kern­waf­fen­for­schung zu be­trei­ben, wurde in den Sat­zun­gen der ab 1956 ge­grün­de­ten öf­fent­lich fi­nan­zier­ten Kern­for­schungs­ein­rich­tun­gen die Be­stim­mung auf­ge­nom­men: „Die Ge­sell­schaft ver­folgt nur fried­li­che Zwe­cke.“ Das glei­che galt für die öf­fent­lich fi­nan­zier­ten Groß­for­schungs­ein­richtun­gen in Ber­lin. Als Ab­kür­zung für die ge­nann­te Be­stim­mung hat sich der Be­griff Zi­vil​for­schungs­klau­sel oder kurz Zi­vil­klau­sel ein­ge­bür­gert.
Zivilklauseln an den Universitäten
In seinem Beschluss Nr. 5113 legte die Universität Bremen 1986 fest, dass „jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung“ vom Akademischen Senat abgelehnt werden müsse. Insbesondere forderte die Zivilklausel „die Mitglieder der Universität auf, Forschungsthemen und -mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen können.“ 1992 wurde diese Klausel in Bremen erneuert. Zivilklauseln führten insgesammt 14 deutsche Hochschulen ein. Darunter die TU Berlin, die Uni Karlsruhe, die TU Dortmund und die J.W. v. Göthe Universität in Frankfurt.
Im Bundesland Niedersachsen war die Zivilklausel zwischen 1993 und 2002 Teil des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Die Formulierung des §27 lautete "Die Forschung in den Hochschulen dient der Gewinnung und Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnis, deren allgemeiner Verbreitung und praktischer Nutzung für friedliche und die natürlichen Lebensgrundlagen erhaltenden Zwecke sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium."[2] Eingeführt hatte die Zivilklausel im Landeshochschulgesetz Helga Schuchardt, Wissenschaftsministerin in der Landesregierung unter Gerhard Schröder (SPD).
Die Universität Tübingen schrieb die Zivilklausel im September 2010 in ihre Grundordnung. An mehreren Hochschulen bildeten sich in den letzten Jahren Initiativen gegen Rüstungsforschung. So stimmten Ende 2010 in Köln 65 % für die Einführung einer Zivilklausel.[3] Zuletzt sprachen sich im Juni 2012 die Studierenden der Universität Augsburg auf einer nicht beschlussfähigen Vollversammlung mit 77 % (144 dafür, 38 dagegen, 4 Enthaltung) für die Aufnahme einer Zivil- und Transparenzklausel in die universitäre Grundordnung aus.[4] Hierbei geht es vor allem um die Befürchtungen, die mit dem Innovationspark einhergehen.
Im Grün-Roten Koalitionsvertrag der im Frühjahr 2011 gewählten neuen Baden-Württembergischen Landesregierung ist die Zivilklausel nicht zu finden, obwohl beide Koalitionspartner sich zuvor dafür stark gemacht hatten.[5] Auch in Frankfurt sprachen sich 2013, in einer Urabstimmung, über 76 Prozent der Studenten an der Uni Frankfurt dafür aus einen Passus in die Grundordnung zu übernehmen, dass "Forschung und Studium zivilen und friedlichen Zwecken" dienen solle.[6] In Göttingen stimmte der Senat im Februar 2013 für die Aufnahme einer Zivilklausel in die Studienordnung.[7]

Liste deutscher Hochschulen mit Zivilklausel


Beispiel für Zivilklauseln

siehe Blogeintrag: Formulierungen

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