Hochschulverband: Nein zur Zivilklausl

Anlässlich des 64. Hochschulverband-Tags hat dieser sich entschieden gegen eine Zivilklausel ausgesprochen.
Die Entscheidung greift die im Grundgesetzt formulierte Freiheit von Wissenschaft und Kunst im §5, Artikel 3 auf. Diese ist jedoch beispielsweise durch andere Beschränkungen bereits relativiert, wie z.B. beim Embryonenschutzgesetz.
Ganz grundsätzlich hat im Jahr 2009 Prof. Dr. Dr. h. c. Erhard Denninger für das Karlsruher Institut for Technology in einem Rechtsgutachten die Vereinbarkeit einer Zivilklausel bestätigt.
Eine auf friedliche und zivile Forschung beschränkende Zivilklausel wird als fortschrittsfeindlich und Misstrauenskultur gegenüber den Wissenschaftler_innen angesehen. Das Kriegswaffenkontrollrecht und das Außenwirtschaftsrecht werden als wirkungsvolle Mittel zur Eingrenzung missbräuchlicher Nutzung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse betrachtet.

1 Kommentar:

  1. "Forschung unter Zivilklauseln droht die Verflachung, weil sie wissenschaftliche Neugier
    lähmen und die stromlinienförmige Anpassung an den Mainstream begünstigen. Das ist nicht
    zukunftsgewandt, sondern fortschrittsfeindlich." Was soll man denn dazu noch sagen?? (außer vielleicht, vom wem wird der Hochschulverband finanziert?)

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